Nicky, meine Oberweite ist auch nicht so gewachsen wie ich mir das gewünscht hätte.
Liegt vermutlich zwischen A und B, wobei man berücksichtigen muss, daß nicht unbedingt die Schlankste bin. Nach meiner Gewichtsreduktion gehe ich davon aus, daß onehin nur noch "A" übrig bleibt.
Ich denke aber daß meine Entscheidung gegen eine Brust-OP ausfällt, die Haltbarkeit ist halt doch .............. nicht so wirklich sicher. Eine gute Freundin einer Bekannten ( Bio ) hatte vor nicht allzu langer Zeit so eine OP. Diese bereut sie jetzt schon sehr.
Sicher gibt es sehr viele positive Erfahrungen, aber eben auch negative.
Bei der GA-OP war das was anderes, die brauchte ich unbedingt für mein seelisches Gleichgewicht, aber ich denke, ich komme mit Größe "A" zurecht, zumal ich auch geborene Mädls im Bekanntenkreis hab, die weniger als ich haben.
Das Thema Oberweite wird wohl immer und ewig diskutiert werden. Für die, bei denen die Hormone an der OW so gut angeschlagen haben freue ich mich ehrlich.
Ich denke mir halt immer: Jede Frau ist ein individuelles Wesen, und JEDE von uns hat ihre ganz speziellen Vorzüge, sei es nun körperlich oder charakterlich.
Ein Beispiel ist ja meine Verlobte, die eine so weiblich kurvige Figur hat, die sich so manche " Models" nur wünschen können.
Ich hab zwar die körperliche Grazie eines Elefanten, dafür aber z.B. kein Problem mit den Haaren. Jetzt nur so ein Beispiel. Und die perfekte Frau gibt es sowieso nicht.
Also was soll's .....................
Lieber sitz ich beispielsweise am Almtaler_haus, und genieße im Sommer mein kühles Bier ..........
Naja, obwohl ich ja schon gern mehr OW hätte , ....... aber Schluss jetzt.
Zitat von ChristinaEin Beispiel ist ja meine Verlobte, die eine so weiblich kurvige Figur hat, die sich so manche " Models" nur wünschen können.
Naja, Keksigoldi, ich hab ja nicht mal Größe A und da wird definitiv auch nichts mehr wachsen. Vier Monate lang gewachsen, seither nie wieder auch nur ein Mikrometer. Drum helf ich da etwas nach, daher sieht meine Figur so aus -> aber Models haben ja eh meistens sehr kleine Brüste, also passt das schon Ich werd aber definitiv KEINE Brust-OP machen lassen. Mir ist es das schlichtweg nicht wert.
Und deine körperliche Grazie ist nicht die eines Elefanten, sondern die einer wundervollen, sich gut bewegen könnenden, oberösterreichischen pleampen Huaberin! Die Männer schauen dir nicht umsonst nach! Die wissen schon warum.
Liebe Nicole, ich hatte nur meine Ansicht zu dieser OP ganz allgemein geäußert, wenn Du der Meinung bist, dass diese OP für dich wichtig ist, dann ist das doch absolut in Ordnung! Eine Bekannte von mir hatte sich vor drei Jahren dieser OP unterzogen, die OP war ein voller Erfolg, sie sah danach Top aus und war sehr glücklich. Doch nach einiger Zeit gab es Komplikationen, nein, kein "Baumarktsilikon", sondern der Körper wollte diese "Fremdkörper" einfach nicht mehr und sehr unangenehme Nach-OP's waren die Folge. Wenn ich das nötige Kleingeld hätte, wäre für mich eine FFS sehr viel wichtiger, denn im Gesicht bin ich trotz 5 Jahren HRT immer noch eindeutig "Mann", aber da brauche ich bei der Kasse wohl gar nicht erst anklopfen. Auch meine OW ist gerade mal etwas mehr als "M" (wie Mückenstich), nach Tabelle zwar zwischen B und C aber bei meiner "Fülle" sieht das trotzdem sehr mickrig aus, aber mir ist es das Risiko nicht wert.
Zitat von Sabinezumindest bis zum Landessozialgericht besteht gar kein Anwaltzwang, BSG weiss ich nicht, und die Verfahren sind kostenlos für Sozialversicherte/Leistungsempfänger (Link), es bestünde also auch ohne Mittel eine gewisse Chance so einen Prozess zu gewinnen.
Hallo Sabine und Andere,
es stimmt schon, dass bis zum Landessozialgericht kein Anwaltszwang besteht und auch für Emma Normalverbraucherin keine Gerichtskosten anfallen. Bis zum Landessozialgericht heißt aber nur die erste Instanz, nämlich das (normale) Sozialgericht. Ab der zweiten Instanz, dem Landessozialgericht besteht Anwaltszwang, wie in jedem zweitinstanzlichen Verfahren sonst auch. Und ab dem Zeitpunkt ist es auch vorbei mit Kostenfreiheit:
Zitat von Sozialgerichtsgesetz (SGG) §193, Satz 1:Das Gericht hat im Urteil zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Ist ein Mahnverfahren vorausgegangen (§ 182a), entscheidet das Gericht auch, welcher Beteiligte die Gerichtskosten zu tragen hat. Das Gericht entscheidet auf Antrag durch Beschluß, wenn das Verfahren anders beendet wird. -> http://dejure.org/gesetze/SGG/193.html
Und wenn ich es richtig einschätze, hat man ohne Anwalt auch in der ersten Instanz keine guten Chancen gegen die Rechtsbeuger der Krankenkasse anzukommen. Schließlich ist es eine reine Sache von Argumenten, solange es keine bindende Rechtsvorschrift (Gesetz oder Grundsatzurteil des BSG) für oder gegen die Bezahlung von Brustimplataten für TI-Frauen gibt. Und argumentiere doch einmal vernünftig vor Gericht ohne schon zum täglichen Frühstück und jeder zweiten Mittagspause reihenweise Gesetzesbücher und Urteile gefuttert zu haben.
Was die Bezahlungsverpflichtung der KK für eine Brust-OP betrifft, gehe ich auch nicht so ganz konform mit den Äußerungen hier. Natürlich steht uns genauso wie jeder gleich anatomisch als Frau auf die Welt gekommene Frau keine Bezahlung einer reinen Schönheitsoperation zu, die eine Brustvergrößerung nun einmal darstellt. Denn wir wollen ja selber auch eine absolute Gleichstellung zu Nicht-TI-Betroffenen erreichen. Wenn wir da mehr Vorteile hätten als die, wäre das eventuell von der Sache her alleine betrachtet ganz schön , jedoch wohl kaum eine Gleichstellung. Doch wenn von einem Psychologen schwere psychische Schäden ausgelöst durch Minderwertigkeitskomplexe aufgrund einer viel zu kleinen Brust attestiert werden, ist die Brustvergrößerung keine reine Schönheitsoperation mehr, sondern eine Behandlung im Rahmen einer psychischen Erkrankung, womit die Kosten von der KK wieder zu übernehmen sind. Es kommt eben nur darauf an, entsprechend zu argumentieren und eineN PsychologenIn zu finden, die das diagnostiziert und der Krankenkasse gegenüber durchsetzt. Aber auch auf diesem Weg werden wir vermutlich sehr häufig die Gerichte bemühen müssen, womit wir wieder beim Thema Prozesskostenbeihilfe und deren Genehmigung sind.
Gruß Kira-Bianca
Als der Mensch allen Dingen ein Geschlecht gab, meinte er nicht zu spielen, sondern eine tiefe Einsicht gewonnen zu haben. Den ungeheuren Umfang dieses Irrtums hat er sich sehr spät und jetzt vielleicht noch nicht ganz eingestanden.
Friedrich Wilhelm Nietzsche, Morgenröthe - Kapitel 2