Die Stadt Wien stellt Heiratsurkunden für Transsexuelle anders aus als von der Innenministerin vorgeschrieben und beendet damit das Zwangsouting transsexueller Menschen. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich hocherfreut und dankt der Stadt Wien für ihr vorbildliches Handeln.
Seit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2006 müssen sich verheiratete Transsexuelle nicht mehr scheiden lassen, um in ihrem neuen Geschlecht anerkannt zu werden. Sie dürfen verheiratet bleiben und erhalten alle ihre Dokumente und Urkunden auf ihren neuen Namen und mit ihrem neuen Geschlecht.
Auch in der Heiratsurkunde werden diese Änderungen vorgenommen. Weil aber die Innenministerin die Personenstandsverordnung nicht an die neue Rechtslage angepasst hatte, wurden die (nach der Geschlechtsanpassung eines Partners) nun gleichgeschlechtlichen Ehepartner in der Heiratsurkunde weiterhin als „Mann“ und „Frau“ bezeichnet. Das war nicht nur eine falsche Beurkundung sondern führte auch zu einem ungewollten Outing des transsexuellen Ehepartners überall dort, wo er/sie die Heiratsurkunde vorlegt.
Denn, wenn in einer österreichischen Heiratsurkunde (wie zumeist an den Vornamen ersichtlich) zwei Männer oder zwei Frauen als miteinander verheiratet ausgewiesen werden, so kann es sich (weil die gleichgeschlechtliche Eheschließung hierzulande immer noch nicht möglich ist) nur um eine transsexuelle Ehe handeln, in der einer der Partner früher ein anderes Geschlecht hatte.
Gegen die Verordnung der Innenministerin
Wird nun eine der beiden Frauen in der Heiratsurkunde als „Mann“ bezeichnet (oder einer der beiden Männer als „Frau“), so ist damit offenbart, wer der beiden Ehegatten der transsexuelle Teil ist, wer früher ein anderes Geschlecht hatte.
Transsexuelle Ehepartner mussten ihre Transsexualität daher immer dann offenbaren, wenn sie die Heiratsurkunde vorlegen (mußten). Ein Umstand, den der Europäische Menschenrechtsgerichtshof bereits vor Jahren als menschenrechtswidrig erkannte (B. v France 1992) .
Der Verwaltungsgerichtshof hat dem vergangenes Jahr Rechnung getragen und entschieden, dass die von der Innenministerin vorgegebenen Formulare, die die Ehepartner als „Mann“ und „Frau“ ausweisen, in solchen Fällen nicht zu verwenden sind (VwGH 29.11.2010, 2010/17/0042).
Bereits zuvor hat die Innenministerin (erkennbar auf Grund dieses Beschwerdefalls) die Personenstandsverordnung (mit Wirkung vom 01.01.2010) geändert. Die Ehepartner sind seither nicht mehr mit„Mann“ und „Frau“ zu bezeichnen. Dafür hat die Innenministerin stattdessen angeordnet, dass der (frühere) Mann auf der Heiratsurkunde immer als erstes genannt muss und die (frühere) Frau immer an zweiter Stelle. Damit ist wieder erkennbar, wer bei dem gleichgeschlechtlichen Ehepaar der transsexuelle Ehepartner ist und wird dieser damit wieder geoutet.
Die Stadt Wien hat nun jener Transfrau, die vor dem VwGH gewonnen hatte, eine Heiratsurkunde ausgestellt, in der sie – entgegen der Verordnung der Innenministerin – an zweiter Stelle angeführt ist.
„Wir sind der Stadt Wien für diese Entscheidung sehr dankbar und hoffen, dass im Innenministerium Vernunft einkehrt und in der Personenstandsverordnung auch der neue Outingzwang bald beseitigt wird“, sagt der Präsident des RKL und Anwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner.
Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Dr. Peter Schieder, Volksanwältin NRAbg.a.D. Mag. Terezija Stoisits, Bundesrat Marco Schreuder, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung Dr. Barbara Helige sowie die Vorsitzende der FG Grundrechte der Richtervereinigung Dr. Mia Wittmann-Tiwald, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den vorm. Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt, den Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der EU-Grundrechteagentur Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde über Einladung von NRPräs. Mag. Barbara Prammer am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (http://www.fra.europa.eu).
Zeitschrift für gleichgeschlechtliche Liebe und Recht
Ausgabe 4 2011
Verfassungsgerichtshof: Rosa Winkel des Namensrechts aufgehoben Verhetzungsschutz ab 2012 EGMR: Mündliche Verhandlung im Stiefkindadoptionsfall Stadt Wien beendet Zwangsouting für Transsexuelle http://www.rklambda.at/JusAmandi/index.htm
Rechtskomitee LAMBDA: „Gerichte unterminieren den Diskriminierungsschutz“ Die EU-Antidiskriminierungsrichtlinie (2000/78/EG) und das österreichische Gleichbehandlungsgesetz verbieten Diskriminierung in der Arbeitswelt unter Die EU-Die Antidiskriminierungsrichtlinie (2000/78/EG) und das österreichische Gleichbehandlungsgesetz verbieten Diskriminierung in der Arbeitswelt anderem auf Grund sexueller Orientierung. Als verbotene Diskriminierung gilt es demnach auch, wenn ein/e ArbeitnehmerIn gegen eine Diskriminierung Beschwerde führt und deshalb in irgendeiner Weise benachteiligt wird („Viktimisierung“). Ohne Schutz gegen solche Viktimisierung gibt es keinen wirksamen Diskriminierungsschutz. Dementsprechend sieht das Gleichbehandlungsgesetz dafür Schadenersatzansprüche vor.
Wird DienstnehmerInnen von seiten der Geschäftsführung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nahegelegt, so wird das regelmäßig als bedrohlich empfunden. Umsomehr gilt das, wenn die treibende Kraft hinter dem Hinausdrängen die BelegschaftsvertreterInnen sind (die an sich zur Vertretung der Interessen der DienstnehmerIn berufen sind) und der/die ArbeitnehmerIn sich im Unternehmen somit besonders isoliert fühlen muss. Richtig exzessiv wird es, wenn die Sache sogar in den Aufsichtsrat getragen wird, dort zum Gegenstand empörter Erörterungen gemacht und der Geschäftsführung Handlungsauftrag erteilt wird. Das löst wohl in so gut wie jedem/r ArbeitnehmerIn, der/die sich in einer solchen Situation in einem Unternehmen völlig isoliert und alleingelassen fühlen muss, Existenzängste aus.
Jobwechselgedanken machen schutzlos?
Eine schlimmere Form der Benachteiligung, in Reaktion auf ein Wehren gegen eine Diskriminierung, ist kaum vorstellbar, erst recht, wenn dann auch noch die Kündigung für den Fall in Aussicht gestellt wird, dass der „einvernehmlichen“ Auflösung nicht zugestimmt wird. Das Verlassen des Unternehmens als unbedingte Sanktion für das Wehren gegen Diskriminierung. Ein klassischer Fall von Viktimisierung.
Nicht so für die österreichische Justiz. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Urteile des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz und des Oberlandesgerichtes Graz, die die Klage der Angestellten auf Schadenersatz abgelehnt hatten. Eine Benachteiligung liege nicht vor, weil sie über zwei Monate (!) davor selbst einmal einen Arbeitswechsel überlegt hatte. Deshalb sei die über zwei Monate später (!) erfolgte „einvernehmliche“ Auflösung nicht fremdbestimmt sondern selbstbestimmt gewesen, so die HöchstrichterInnen (OGH 25.10.2011, 9 ObA 113/11z). Sie billigten auch die Argumentation des Oberlandesgerichtes Graz (26.05.2011, 7 Ra 13/11b), dass die Bezahlung eines Monatsgehalts freiwilliger Abfertigung gegen die Fremdbestimmtheit der Auflösung spreche.
Geld macht freiwillig?
Keines der drei Gerichte hat jemals festgestellt, dass die Dame zu dem Zeitpunkt ausscheiden wollte, zu dem sie zur „einvernehmlichen“ Lösung gedrängt wurde. Wenn jemand einen Jobwechsel überlegt, heißt das noch lange nicht, dass er tatsächlich gehen will, und schon gar nicht steht fest, wann. Und eine freiwillige Abfertigung macht eine Auflösung ebensowenig selbstbestimmt wie eine nachträgliche Zahlung eine (sexuelle) Belästigung erwünscht macht.
Sogar einer der beiden Geschäftsführer hat die Sache der Selbstbestimmtheit anders gesehen als die Gerichte: „Dass das für eine betroffene Person immer unangenehm ist, ist mir vollkommen klar“, sagte er im Prozess aus.
Bereits zu Beginn der Verfahrens legte die vorsitzende Richterin am erstinstanzlichen Gericht der Klägerin nahe, die Klage zurückzuziehen. Selbst wenn sie gewinne, könne der Schadenersatz die Sache doch nicht wieder gut machen …
„Dieser Fall ist geradezu ein Lehrbuchbeispiel, wie man ein gutes Gesetz unterminieren kann“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt des Diskriminierungsopfers Dr. Helmut Graupner, „Die besten Gesetze nützen nichts, wenn sie in der täglichen Gerichtspraxis nicht wirksam umgesetzt werden“.
Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Dr. Peter Schieder, Volksanwältin NRAbg.a.D. Mag. Terezija Stoisits, Bundesrat Marco Schreuder, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung Dr. Barbara Helige sowie die Vorsitzende der FG Grundrechte der Richtervereinigung Dr. Mia Wittmann-Tiwald, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den vorm. Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt, den Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der EU-Grundrechteagentur Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde über Einladung von NRPräs. Mag. Barbara Prammer am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (http://www.fra.europa.eu).
die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung bietet folgende Fort- und Weiterbildungscurricula an:
- Sexuologische Basiskompetenzen
- Sexualpädagogik
- Sexualberatung
- Sexualtherapie
Voraussetzung für die Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungen in Sexualpädagogik, Sexualberatung und Sexualtherapie ist die Absolvierung des Curriculum Sexuologische Basiskompetenzen.
Das nächste Curriculum Sexuologische Basiskompetenzen startet als Sommersemester 2012 am 24.02.2012 mit Modul 1. Derzeit kann man noch einsteigen!
Im Anhang finden Sie den Folder der ÖGS Sexualakademie, ebenso die Grundinformationen, die Termine und das Anmeldeformular für das Fort- und Weiterbildungscurriculum Sexuologische Basiskompetenzen.
Wir bitten Sie ganz herzlich, diese Informationen über Ihre Verteiler weiterzuleiten!
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Johannes Wahala
Leiter des Fort- und Weiterbildungsausschusses der ÖGS
Macht mit, seid dabei: Nimm deinen Regenschirm und setze ein Zeichen: das „Bündnis 8. März“ ruft auf zum
SMARTMOB „Rettungsschirm für Frauenrechte!“
am Montag, 5. März 2012
pünktlich um 12 Uhr (Treffpunkt 11.45)
am Martin-Luther-Platz/Ecke Landstraße, Linz
(vor der Evangelischen Kirche, neben Thalia)
Ab 11:45 Uhr hast du die Möglichkeit, deine Forderungen im Speakers’ Corner öffentlich zu machen. Um 12 Uhr Uhr spannen wir unsere Rettungsschirme für Frauenrechte!
Wir spannen einen Rettungsschirm für Frauenrechte!
Die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern abbauen, nicht vergrößern:
· Wir brauchen mehr statt weniger Geld für die Absicherung von Frauenrechten.
· Wir brauchen mehr Geld für die Arbeit – einen Mindestlohn von 1.500.
· Wir brauchen mehr Geld für Frauenberatung und Frauenprojekte.
· Wir brauchen mehr Geld für Gewaltschutz und Frauenhäuser.
Aus Anlass des Frauentages am 8. März und auch in Erinnerung daran, dass sich heuer das Lied „Brot und Rosen“ zum 100mal jährt, rufen wir zu einer öffentlichen Aktion auf.
Vor zwei Jahren haben wir gemeinsam unser Frauenbündnis gegründet vor dem Hintergrund der Krise, um dagegen aufzutreten dass „die Krise trifft nicht dazu führt, dass sich die Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern noch verschärfen!“ Mittlerweile zeigen sich die dramatischen Auswirkungen der Finanzmarktkrise in ganz Europa. Die geplatzten Spekulationen der deregulierten Finanzmärkte haben Europa über 2 Billionen Euro gekostet. Die öffentlichen Haushalte haben sich zur Rettung der Banken verschuldet und mit Konjunkturpaketen Europa vor Massenarbeitslosigkeit und Massenarmut gerettet. Nun wird die Verschuldung der Staaten genutzt, um zu massiven Sparprogrammen aufzurufen. Einschnitte im Sozialbereich treffen Frauen ganz besonders. Wir machen klar: Frauenrechte stehen für Sparprogramme nicht zur Verfügung!
Wer eine Aktion in einer anderen Stadt machen will, bitte meldet euch für Material bei: frauenbuendnis@gmx.at
Auch bitte per SMS bewerben, danke!
SMS-Aufruf zum Verbreiten:
Montag, 5. 3. 2012, 12.00 Uhr SMARTMOB Bündnis 8.März, Martin-Luther-Platz bei Thalia, Landstraße, Linz. Wir spannen einen Rettungsschirm für Frauenrechte! Komm mit Schirm und Freundinnen, Kolleginnen. Bitte weitersagen!
Pensionskasse verweigert Hinterbliebenenpension für eingetragene Paare
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) unterstützt Klage gegen die Valida Pension AG
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits zweimal ausgesprochen, dass überlebende eingetragene Paare die gleichen betrieblichen Pensionsansprüche haben wie Ehepaare. Die Valida Pension AG diskriminiert trotzdem. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, unterstützt eine am Arbeits- und Sozialgericht Wien eingebrachte Klage.
H.R. war jahrelang bei der Austria Tabak AG angestellt und bezieht von der Valida Pension AG eine entsprechende Betriebspension. Nachdem sein Partner G.W. und er ihre langjährige Partnerschaft eintragen haben lassen, wollte H.R. sichergehen, dass sein Partner, sollte er vor ihm versterben, entsprechend abgesichert ist.
Auf seine Anfrage hin erklärte Valida jedoch unmissverständlich und kategorisch, dass sie seinem Partner keine Witwerpension zahlen werde; bloß weil er ein Mann ist und keine Frau. Eine Hinterbliebenenpension stünde nur überlebenden Ehegatten offen. Auch der Hinweis auf die (von RKL-Präsident Graupner erstrittenen) Urteile des EuGH in den Fällen Tadao Maruko v. Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (2008) und Jürgen Römer v Stadt Hamburg (2011) ließ Valida unbeeindruckt.
H.R. klagte und auch vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien pocht Valida auf das (vermeintliche) Recht, gleichgeschlechtliche Paare zu benachteiligen. Die Valida Pension AG ist eine der bedeutendsten Pensionskassen Österreichs. So fungiert sie nicht nur als Pensionskasse der Austria Tabak AG sondern bspw. auch als Pensionskasse mehrerer österreichischer Universitäten, des ORF und der Stadt Graz (http://www.valida.at/DE/%c3%9cber%20Vali...renzkunden.aspx).
„Es ist bemerkenswert, dass ein derart renommiertes Unternehmen nicht nur gleichgeschlechtliche Paare offen diskriminiert sondern sich sogar gegen den Gerichtshof der Europäischen Union stellt“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt des Klägers Dr. Helmut Graupner, „Wieder einmal muss ein homosexuelles Paar den Gerichtsweg beschreiten, um seine fundamentalen Grundrechte durchzusetzen“.
Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Dr. Peter Schieder, Volksanwältin NRAbg.a.D. Mag. Terezija Stoisits, Bundesrat Marco Schreuder, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung Dr. Barbara Helige sowie die Vorsitzende der FG Grundrechte der Richtervereinigung Dr. Mia Wittmann-Tiwald, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den vorm. Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt, den Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der EU-Grundrechteagentur Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde über Einladung von NRPräs. Mag. Barbara Prammer am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (http://www.fra.europa.eu).
Genau das hat die EU gerade mit einer eigenen Regelung beantwortet Aber das hab ich hier nicht ins Forum gestellt, da es nicht unmittelbar T* betrifft. Das hole ich an dieser Stelle einfach mal nach, extra für mein liebes Goldi
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Pressemitteilung der LGBT Intergroup des Europäischen Parlaments:
Kurt Lechner MEP
Freizügigkeit: EU-Parlament fordert die Achtung des Erbrechts
13. März 2012
Heute nahm das EU-Parlament eine Entschließung an, um sicherzustellen, dass einzelstaatliche Rechtsvorschriften bezüglich Erbrecht in der gesamten Europäischen Union geachtet werden. Das Parlament sagte, dieses neue europäische Gesetz müsse die existierenden Rechte gleichgeschlechtlicher Partner respektieren.
Laut Erwägungsgrund 24 wird Mitgliedsstaaten, die gleichgeschlechtliche Verbindungen nicht anerkennen, die Zurückweisung erbrechtlicher Entscheidungen nicht erlaubt, welche in Mitgliedsstaaten, die solche Verbindungen anerkennen, legal sind. Der Text erklärt:
"Die Gerichte oder andere zuständige Behörden sollten allerdings die Anwendung des Rechts eines anderen Mitgliedstaats nicht ausschließen oder die Anerkennung oder gegebenenfalls die Annahme oder die Vollstreckung einer Entscheidung, einer öffentlichen Urkunde oder eines gerichtlichen Vergleichs aus einem anderen Mitgliedstaat auf der Grundlage dieses Ordre-public-Vorbehalts nicht versagen dürfen, wenn dies gegen die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere gegen das Diskriminierungsverbot in Artikel 21, verstoßen würde."
Der Text schafft kein neues Heiratsrecht in der Europäischen Union und erlaubt den Mitgliedsstaaten noch immer die Entscheidung, ob sie auf ihrem Staatsgebiet gleichgeschlechtliche Verbindungen erlauben wollen oder nicht.
Unter dieser Bestimmung könnte ein spanischer Bürger oder eine spanische Bürgerin, der oder die unter spanischem Recht einen Italiener oder eine Italienerin desselben Geschlechts geheiratet hat, seine oder ihre Besitztümer in Italien erben, obgleich Italien die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkennt.
Cornelis de Jong MEP, Vizepräsident der LGBT Intergroup im Europäischen Parlament, kommentierte die Annahme des Textes wie folgt: "Die Freizügigkeit wird erst dann vollständig Wirklichkeit, wenn sich alle Paare in der Europäischen Union bewegen können, ohne sich über ihre Kinder, Familien, Anwesen oder umeinander Sorgen machen zu müssen. Der Tod ist ein schrecklicher Augenblick, und wir müssen sicherstellen, dass die Würde gleichgeschlechtlicher Partner auch nach ihrem Tod geschützt wird."
Eva Lichtenberger MEP, verantwortlich für den Bericht im Namen der Grünen / EFA, fügte hinzu: "Wir freuen uns sehr, dass das Europäische Parlament an den EU-Werten der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung auf dem Gebiet des Erbrechts festhält. Auch der Berichterstatter Kurt Lechner hält daran fest und wird sicherstellen, dass die Regierungen Europas keine Diskriminierung zulassen."
Der Text wird gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren vorgelegt, in welchem das EU-Parlament ebenso viel zu sagen hat wie die einzelnen europäischen Regierungen. Dieser Text war die erste Lesung des EU-Parlaments von möglichen drei Lesungen.
Großbritannien, Irland und Dänemark haben dieser Art der Gesetzgebung jedoch die Zustimmung verweigert.
Deutsche Übersetzung von Sandra-Isabell Trautner mit Erlaubnis der Intergroup on LGBT Rights des Europäischen Parlaments. Maßgeblich ist stets der englische Text.
Eingetragene Partnerschaft Familienrechtspaket bringt noch mehr Diskriminierung Rechtskomitee LAMBDA: "Befürchtungen zur EP haben sich bestätigt"
Das aktuelle Familienrechtspaket der Ministerinnen Karl (VP) und Heinisch-Hosek (SP) zeigt es wieder überdeutlich: mit der eingetragenen Partnerschaft wird es keine Gleichberechtigung von homo- und heterosexuellen Partnerschaften geben. Der vorliegende Gesetzentwurf vergrößert die Diskriminierung sogar. Die Befürchtung des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, dass die EP zu immer mehr Ungleichheit fürhen wird, hat bestätigt sich.
Der Gesetzentwurf sieht für gleichgeschlechtliche Paare eine kleine Verbesserung vor. In einer Ehe haben Stiefeltern das Recht, den biologischen Elternteil in Obsorgeangelegenheiten des täglichen Lebens zu vertreten, soweit es die Umstände erfordern. Wenn also der Vater oder die Mutter des Kindes verhindert ist, darf (seit 2010) der Stiefelternteil (auch ohne besondere Vollmacht) beispielsweise eine Entschuldigung für den Schulunterricht verfassen, das Kind vom Kindergarten abholen oder es an die Großeltern zwecks Beaufsichtigung übergeben sowie nicht schwerwiegenden medizinischen Behandlungen zustimmen. Nach dem vorliegenden Entwurf soll dieses Vertretungsrecht auch auf eingetragene Paare und auf nichtverheiratete und nichtverpartnerte Paare ausgedehnt werden. Eine wichtige Verbesserung, wenn auch nur eine kleine. Eine (Mit)Obsorge für das Stiefkind ist damit nämlich nicht verbunden. Der Stiefelternteil vertritt nur den/die PartnerIn, nicht das Kind. Und auch weiterhin werden nur EhepartnerInnen verpflichtet sein, dem/der anderen in der Obsorge für dessen/deren Kind angemessen beizustehen. Für eingetragene PartnerInnen gilt keine solche Pflicht und daran ändert der Entwurf nichts.
Kein Doppelnamen für eingetragene Paare
Dem kleinen Fortschritt beim Vertretungsrecht für Stiefkinder steht gegenüber, dass sich jetzt ein grundlegender Nachteil der EP bewahrheitet, den das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) bereits 2008 in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf einer EP (damals“Lebenspartnerschaft“ genannt) vorhergesagt hat, nämlich „dass Lebenspartnerschaft und Ehe bei künftigen Gesetzesänderungen Gefahr laufen, (weiter) auseinander zu driften“. Wenn es nicht ein Institut für alle gibt, gelten Gesetzesänderungen bei der Ehe nicht automatisch auch für gleichgeschlechtliche Paare (und umgekehrt), weil diese gleichgeschlechtlichen Paare in das Rechtsghetto der EP verbannt sind. Genau das ist jetzt eingetreten.
Das Familienrechtspaket von Karl und Heinisch-Hosek sieht eine gravierende Liberalisierung des Namensrechts vor. Künftig soll nicht nur ein/e der EhepartnerInnen einen Doppelnamen führen dürfen sondern dürfen das beide, und auch der gemeinsame Name darf künftig ein Doppelname sein. Führt bereits einer oder beide einen Doppelnamen, darf der gemeinsame Doppelname auch aus Namensbestandteilen beider PartnerInnen zusammengesetzt werden.
Für eingetragene Paare soll all das nicht gelten. Sie werden weiterhin nur einen einfachen Namen (keinen Doppelnamen) als gemeinsamen Namen wählen dürfen. Weiterhin darf lediglich jene/r PartnerIn, der/die den Namen des/der anderen annimmt, einen Doppelnamen führen (also den bisherigen eigenen Namen nach- oder voranstellen).
EP: die ewige Diskriminierung
Verpartnert sich also Meyer mit Müller, so dürfen sie nur Meyer oder Müller als übereinstimmenden Namen wählen. Und wählen sie Meyer, so darf nur Müller einen Doppelnamen führen („Müller-Meyer“ oder „Meyer-Müller“), bzw. nur Meyer, wenn sie Müller wählen. Ehepaare werden künftig weitere Optionen haben. So können sie beispielsweise (gleich ob sie Meyer oder Müller zum gemeinsamen Namen bestimmen) beide den Doppelnamen „Müller-Meyer“ oder „Meyer-Müller“ führen, oder einer „Müller-Meyer“ und der andere „Meyer-Müller“. Des Weiteren dürfen sie auch „Müller-Meyer“ oder „Meyer-Müller“ zum gemeinsamen Namen bestimmen. All das bleibt eingetragenen Paaren auch weiterhin verwehrt. Eine Begründung dafür findet sich mit keinem einzigen Wort.
Solange es die EP gibt, ist die Vermehrung der Ungleichheiten vorprogrammiert. Nur wenn ein einziges Rechtsinstitut für alle gilt, ist die Gleichbehandlung garantiert. In Europa haben bereits acht Staaten das Eheverbot für gleichgeschlechtliche Paare aufgehoben (Portugal, Spanien, Niederlande, Belgien, Island, Norwegen, Schweden und Dänemark) und ein Recht für alle geschaffen. In Kürze folgen Großbritannien, Frankreich und Luxemburg. Außerhalb Europas sind es bereits 15 Rechtsordnungen, die das Eheverbot beseitigt haben.
"Werden wir auch hier wieder Schlusslicht sein?“, fragt der Präsident des RKL, der Wiener Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner, "Wir dürfen gespannt sein, welche Parteien in ihren Wahlprogrammen für die bevorstehende Nationalratswahl die Aufhebung des Eheverbots fordern werden und welche an der Diskriminierung festhalten wollen“.
Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Dr. Peter Schieder, Volksanwältin NRAbg.a.D. Mag. Terezija Stoisits, den Bundesratsabgeordneten Marco Schreuder, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vormalige Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung Dr. Barbara Helige sowie die Vorsitzende der FG Grundrechte der Richtervereinigung Dr. Mia Wittmann-Tiwald, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den vorm. Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt, den vorm. Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der EU-Grundrechteagentur Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde über Einladung von NRPräs. Mag. Barbara Prammer am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (http://www.fra.europa.eu).
Ausschluss vom Standesamt EP: Verfassungsgerichtshof bestätigt sexuellen Rassismus Rechtskomitee LAMBDA: „Wir sind schockiert“
Der Verfassungsgerichtshof hat den Ausschluss homosexueller Paare von den Standesämtern bestätigt. Ihre Verbannung auf die Bezirksverwaltungsbehörden liege im Ermessenspielraum des Gesetzgebers. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich schockiert und kündigt Beschwerde an den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an.
RKL-Generalsekretär Walter Dietz und sein Partner Boontawee Suttasom leben in Wien und sind seit über 17 Jahren ein Paar. Manfred Hörmann und Felix Moser sind ebenfalls seit vielen Jahren ein Paar und führen gemeinsam eine Landwirtschaft in Stallhofen in der Steiermark. Beide Paare haben am jeweiligen Standesamt die Zulassung zur Eheschliessung beantragt. Für den Fall, dass ihnen dies verweigert wird, begehrten sie die Schliessung der EP am Standesamt.
Dies wurde abgelehnt und der Fall landete beim Verfassungsgerichtshof. Dieser hat die Beschwerden nun zur Gänze abgewiesen (VfGH 09.10.2012, B 121/11, B 137/11).
Sowohl das Eheverbot als auch die Verbannung der gleichgeschlechtlichen Paare vom Standesamt auf die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Magistrate), die ansonsten für Gewerbebewilligungen, Führerscheine, Aufenthaltsbewilligungen und ähnlich unromantische Dinge zuständig sind, liege im Ermessensspielraum des Gesetzgebers.
Österreichische Besonderheit
Bezüglich des Eheverbotes zitierte der VfGH neuerlich seine bereits 2003 gegebene Begründung, dass verschiedengeschlechtliche Beziehungen „grundsätzlich auf die Möglichkeit der Elternschaft“ ausgerichtet seien, obwohl sowohl das österreichische Gesetz als auch die katholische Kirche seit jeher Ehen von Frauen nach dem Wechsel, am Sterbebett sowie Josefsehen zugelassen hat, die ganz und gar nicht auf die Möglichkeit der Elternschaft ausgelegt sind.
Die Verbannung der homosexuellen Paare auf eine Sonderbehörde ist eine österreichische und deutsche Besonderheit. So etwas gab es außer in Österreich nur in einigen deutschen Bundesländern, die diese sexuelle Rassentrennung mittlerweile allesamt aufgehoben haben.
Diese Trennung homo- und heterosexueller Paare erfolgte auf Drängen der ÖVP, die der eingetragenen Partnerschaft nur unter dieser Bedingung zustimmen wollte. Besonders aufgefallen war damals der heutige ÖVP-Obmann und Außenminister Spindelegger, der es heterosexuellen Paaren nicht zumuten wollte, dass sie bei Ihrer Heirat mit gleichgeschlechtlichen Paaren konfrontiert werden, die auf die EP-Schließung warten. So wie bei der ethnischen Rassentrennung Weißen nicht zugemutet werden sollte, mit (von der Hautfarbe her) Schwarzen in einem Bus zu sitzen oder eine Gaststätte zu teilen …
VfGH widerspricht eigener Judikatur
Noch in seiner Bindestrich-Entscheidung (VfGH 03.03.2012, G 131/11, Rz 18) erklärte es der Verfassungsgerichtshof zur verbotenen Diskriminierung, wenn der einzige Zweck einer Unterscheidung zwischen homo- und heterosexuellen Paaren in der Abgrenzung der beiden Gruppen ("quasi aus Prinzip") besteht (Rz 18). Jetzt hat er genau eine solche himmelschreiende Abgrenzung als Selbstzweck („aus Prinzip“) gerechtfertigt. Nicht nur das Eheverbot sei in Ordnung sondern sogar die Verbannung der homosexuellen Paare vom Standesamt auf eine schmucklose Sonderbehörde.
Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, zeigt sich zutiefst enttäuscht, dass die dreizehn VerfassungsrichterInnen, die HüterInnen der Menschenrechte sein sollten, nicht nur die Trennung in ein heterosexuelles Ghetto (die Zivilehe) einerseits und ein homosexuelles Ghetto (eingetragene Partnerschaft) andererseits als menschenrechtskonform erklärt hat sondern sogar die sexuelle Rassentrennung der Verbannung der gleichgeschlechtlichen Paare von den Standesämtern auf schmucklose Sonderbehörden.
„Wir sind schockiert, dass die Verfassungsrichter diese international einzigartige sexuelle Rassentrennung bestätigen“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der Beschwerdeführer Dr. Helmut Graupner, „Mit der gleichen Begründung des Ermessenspielraums des Gesetzgebers, mit dem sie 1989 das schwer menschenrechtswidrige antihomosexuelle Sonderstrafgesetz § 209 StGB aufrechterhalten haben“. „Wie damals bleibt uns nun nur mehr die Hoffnung auf den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof“, schließt Graupner.
Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, Nationalratspräsidentin Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Dr. Peter Schieder, Volksanwältin NRAbg.a.D. Mag. Terezija Stoisits, den Bundesratsabgeordneten Marco Schreuder, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vormalige Präsidentin der österreichischen Richtervereinigung Dr. Barbara Helige sowie die Vorsitzende der FG Grundrechte der Richtervereinigung Dr. Mia Wittmann-Tiwald, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den vorm. Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt, den vorm. Vizepräsidenten des Verwaltungsrats der EU-Grundrechteagentur Univ.-Prof. Dr. Hannes Tretter und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde über Einladung von NRPräs. Mag. Barbara Prammer am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.RKLambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (http://www.fra.europa.eu).
Scheisse, wir sind aus dem mittelalter wohl noch nicht raus. Nicht nur spanien ist da weiter. Es lebe der scheiterhaufen der (katholischen) formal-justiz! Also: la lucha continuna!