Amtsverlust & Fußfessel SexualwissenschafterInnen fordern gleichen Schutz für alle Gewaltopfer
In ihren Stellungnahmen zu den aktuellen Gesetzesentwürfen zu Amtsverlust und Fußfessel wendet sich die Österreichische Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) (http://www.oegs.or.at) nachdrücklich gegen die Sonderbehandlung von SexualstraftäterInnen und fordert gleichen Schutz für alle Gewaltopfer.
Die Bundesregierung hat dem Nationalrat Regierungsvorlagen vorgelegt, mit denen die Regelungen für den Amtsverlust nach Straftaten und für den elektronisch überwachten Hausarrest („Fußfessel“) als Alternative zum Gefängnis erheblich verschärft werden – jedoch (mit nur drei Ausnahmen beim Amtsverlust) ausschließlich für SexualstraftäterInnen.
Wer hingegen beispielsweise im Privaten (s)eine Frau krankhausreif zusammenschlägt und dafür (wie allzuoft) mit nicht mehr als einem Jahr (oder mehr als sechs Monate unbedingt) bestraft wird, muss den automatischen Amtsverlust nicht fürchten. Und nichtsexuelle Gewalttäter erhalten eine Einzelfallprüfung, die dazu führen kann, dass sie keinen einzigen Tag ins Gefängnis müssen, selbst dann, wenn sie ihr Opfer grausam misshandelt, schwer erniedrigt, verstümmelt oder halb tot zum Pflegefall geprügelt haben, Auch müssen sie keine Gewähr dafür bieten, dass sie den elektronisch überwachten Hausarrest nicht missbrauchen werden. Ganz anders als SexualstraftäterInnen, auch wenn deren Sexualdelikt lediglich darin besteht, dass sie beispielsweise ihr Glied vorgezeigt haben, dass sie ein „anzügliches“ Nacktfoto einer 17jährigen Person betrachten, mit der sie völlig legal Sex haben dürfen, oder dass Teenager miteinander einvernehmlich Sex haben.
Sanktioniert wird durch diese Ungleichbehandlung von Straftaten im Sexuellen und außerhalb des Sexuellen somit letztlich die Sexualität, nicht die Gewalt; anstatt umgekehrt.
Die ÖGS ruft daher die Abgeordneten zum Nationalrat dringend dazu auf, die Regierungsvorlagen so abzuändern, dass kein Unterschied gemacht wird, ob Leid im Sexuellen oder außerhalb des Sexuellen zugefügt wurde. Alle Opfer haben das gleiche Menschenrecht auf wirksamen, konsequenten und glaubhaften Schutz gegen Gewalt.
Zudem lehnt die ÖGS jedenfalls die Einbeziehung und damit erhebliche Verschärfung des § 207b StGB ab, der höchst umstrittenen Ersatzbestimmung für den berüchtigten menschenrechtswidrigen § 209 StGB, die überdies unverhältnismäßig gegen homosexuelle Kontakte angewendet wird (Details dazu in den Stellungnahmen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) auf http://www.RKLambda.at).
Die beiden Stellungnahmen der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) (http://www.oegs.or.at) finden sich im Anhang.
Rückfragehinweis: RA Dr. Helmut Graupner, Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS), http://www.oegs.or.at 01 876 61 12; 0676 309 47 37
Zur Kirche versuch ich sonst nichts zu schreiben. Manche wissen welche Meinung ich über die Kirche hab, und wenn ich länger schreibe könnte es sein, dass ich eine Verwarnung bekomme.
Ich gehöre im Übrigen keinerlei Kirche oder Religion an.
Die Amtseinführung am letzten Montag war ein guter Tag für Lesben und Homosexuelle . Mit Erwähnungen von Stonewall und Homosexuellen und Lesben als "Brüder und Schwestern" begeisterte Obama viele in der LGBT-Gemeinschaft. Aber nicht alle. Es gab keine Erwähnung des "T" und das ist einem kleinen Mädchen aufgefallen. Die elfjährige Sadie Croft macht Schlagzeilen in der ganzen Welt wegen ihrer Brief an Präsident Obama über seine Auslassung des "T" für "Transamerikaner".
wir sind doch nur ne ganz kleine minderheit: die homosex ca. 8 bis 10 % der weltbevölkerung, und wir transsex lediglich so was zwischen 0,1 bis 1 % - je nach ausprägung u/o entsp. selbstverständnis. Kannste von Obama doch nicht verlangen, das er alle minorities dezidiert erwähnt, ne?