seit einiger Zeit scheint das AG Leipzig in TSG-Verfahren bereits am Anfang statt zwei nun bisweilen drei Gutachten zu fordern... Zitat in dem Zusammenhang von der unten verlinkten dgti-Seite: "Berichten zufolge ist eine der drei oft eine Gutachterin, die bisher noch nicht mit Gutachten im Zusammenhang mit dem TSG in Erscheinung getreten ist und die ein Honorar verlangt, das dem Zwei- bis Fünffachen üblicher Honorare anderer Gutachter_innen bei Verfahren nach TSG entspricht. Die Gutachterin wird offenbar auch mit Macht versucht durchzusetzen, bei einer Weigerung / Ablehnung der/des Betroffenen wird unter anderem mit der Ablehnung des Antrages gedroht." Vgl. auch folgenden offenen Brief durch Trans-Inter-Aktiv in Mitteldeutschland (TIAM) e.V. und RosaLinde Leipzig e.V. an die Sächsische Regierung http://www.csd-leipzig.de/wp-content/upl...indeleipzig.pdf
Vor kurzem befassten sich auch die Grünen mit den neuen Vorgaben am AG Leipzig http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/pr...gemacht-werden/ Bin gespannt, wie der Herr Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) diesmal morgen am Mittwoch, den 31. Mai 2017, die Frage beantwortet... (Auf die Anfrage der Linksfraktion im Februar antwortete er sinngemäß, dass das Gericht bei Unklarheiten nachträglich einen dritten Gutachter beauftragen kann.) Zu seiner Person: http://www.sueddeutsche.de/politik/sachs...inung-1.3205688
Wie erwähnt, steht auf der Eingangsseite der dgti diese Information (etwas nach unten scrollen - nach der Meldung zum Bundesverdienstkreuz für Frau Alter): http://www.dgti.org/ Dort stehen auch Tipps für Betroffene!
Merke: In Leipzig wird offenbar transsexuellen Menschen die Anerkennung des korrekten Geschlechts gegenwärtig bisweilen deutlich schwerer gemacht, als es anderswo in Deutschland üblich ist. -> Diese Vorgehensweise ist in meinen Augen ein Skandal.
Liebe Grüße Andrea
FÜR: Menschenrechte, eine gelebte demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
Da wird man ja depressiv von. Unglaublich dass sowas passieren kann. Und das wo Deutschland mit dem TSG sowieso schon 2 Jahrzehnte Rückstand hat in der Rechtssprechung im Vergleich zu den westeuropäischen Nachbarn
tut mir leid, aber das ist in Leipzig leider gegenwärtig Realität!
Verantwortliche Stellen(Präsident des Amtsgerichts - Justizministerium) wissen spätestens seit Februar Bescheid! -> Warum bisher keine Reaktionen sichtbar wurden, weiß ich nicht... Daher habe ich inzwischen den Eindruck: Trotz des von Dir erwähnten Rückstandes, scheint man die rechtlichen Möglichkeiten eher einschränken zu wollen. Übrigens aus dortiger Sicht ist Westeuropa recht weit, denn Sachsen grenzt an Polen ...
LG Andrea
FÜR: Menschenrechte, eine gelebte demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
ich bin keine Juristin, aber ich fürchte man bräuchte jemanden der sich ablehnen lässt um dann zu einer höheren Instanz gehen zu können. Aber das dauert dann noch länger und ist noch teurer. Wie gesagt, das ist alles ein Grudn mehr warum das TSG reformiert gehört. Die Gutachten müssen einfach ganz abgeschafft werden. DIe braucht eh kein Mensch.
von Ablehnungen war nicht die Rede. -> Nur dann wäre es nötig/möglich, in Berufung zu gehen. -> Nur dann kommt eine höhere Instanz dran. Aber mehr Gutachter, lange Verfahren etc. erhöht die Kosten zum Teil extrem. Daher sehe ich hier eine Benachteiligung der finanziell Schwachen. Andere könnten z.B. umziehen. Dann ist ein anderes Amtsgericht zuständig und es klappt (Hier in Nürnberg gab es z.B. nie Probleme...)
Aber langsam verstehe ich, warum unser ehemaliger Bundespräsident Joachim Gauck von "Dunkeldeutschland" sprach, bzw. warum Pegida in Sachsen entstand... Dort ist das Leben für transsexuelle Menschen offenbar doch ein wenig schwieriger, als anderswo...
Liebe Grüße Andrea
P.S. Natürlich sollte das uralte, mehrfach durch das BVerfG bereits durchlöcherte, TSG abgeschafft oder zumindest reformiert werden. NUR, solange diese Gesetz besteht, sollte es überall von Amtsgerichten korrekt angewandt und nicht verschärft werden.
FÜR: Menschenrechte, eine gelebte demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
ist schon erschütternd,wie das Wohl und Wehe von Betroffenen abhängig ist von einem Einzelnen, der seine Machtposition gepaart mit persönlichen Einstellungen ausnutzt.Anders kann ich mir solche Anweisungen nicht erklären.
vorgestern, am 1.6. 2017, wurde eine Pressemitteilung der Grünen im sächsischen Landtag zum Thema "Forderung des Bundesrates: Aufhebung des TSG" veröffentlicht, die sich ebenfalls sehr deutlich auf die aktuelle, skandalöse Vorgehensweise am AG Leipzig bezieht: http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/pr...ung-zustimmung/
Liebe Grüße Andrea,
die obiges, diskriminierendes Verhalten nun auch an verschiedenen Orten zur Sprache bringt...
FÜR: Menschenrechte, eine gelebte demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
Es ist mir schleierhaft, wie ein amtsgericht sich über gesetzesvorgaben (TSG) einfach hinwegsetzen kann - ich betrachte das als rechtsbeugung, und die ist ggfs. auch strafbar - oder bin ich schon zu lange aus Dlandia weg? Brauche da aufklärung!
Und irgendwie erinnert mich das auch an einen berufungsvortrag an der TU Dresden: nach jenem saß ich mit der kommission zusammen, die gar nicht viel von mir wissen wollte; und der vorsitzende derselben, meine urkunden- und bewerbungsmappe an seinen spitzbauch pressend, meinte mir klarmachen zu müssen, dass ich in jener stadt ja sowieso nicht wohnen könnte... und das war es dann auch schon; sie gaben der kandidatin aus ihrem hause den ruf auf die C3-professur....
Im raum Dresden war es ja schon ewig dunkel: kein empfang des westfernsehens in jener demok-republik, und immer noch stramm rechts, wogegen Tillig scheinbar gar nichts hat: ist doch deutsch! und so soll es bitteschön auch bleiben!
solange sich nur Kosten erhöhen und Verfahren sehr lang dauern, sind Klagen gar nicht so einfach.
So etwas ist im Grunde nur möglich, wenn vorgesetzte Stellen es dulden. Verantwortliche Stellen(Präsident des Amtsgerichts - Justizministerium) wurden ja mehrfach informiert Bereits im Februar und hier z.B. wieder am 23.Mai http://www.queeres-netzwerk-sachsen.de/w...ian-Gemkow..pdf
Übrigens unbestätigt, da mir bisher keine offiziellen Quellen vorliegen: "Über den Buschfunk" hörte ich, dass auch in Bamberg gegenwärtig ungewöhnlich hohe Kosten auf Betroffene zukommen...
Vorgesetzte Dienststellen sind in der Regel informiert / oder bisweilen sogar beteiligt. *)
Liebe Grüße Andrea
*)Beim, aus meiner - hinterher bestätigten- Sicht völlig ungerechtfertigten(!) Zwangspensionierungsverfahren (wg. vermuteter Dienstunfähigkeit) waren neben direkten Vorgesetzten, natürlich auch Personen aus dem KM befasst...
Weiteres Beispiel in ganz anderem Zusammenhang: Die Regierung von Mittelfranken hat offenbar auch Probleme, die das Landgericht Nürnberg-Fürth ziemlich verwundern... http://www.nordbayern.de/region/ansbach/...gehen-1.6216455 Mit der korrekten Anwendung der Gesetze haben seltsamerweise momentan manche Verantwortliche Schwierigkeiten...
FÜR: Menschenrechte, eine gelebte demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
ein drittes gutachten könnte allenfalls dann vom gericht beauftragt werden, wenn sich die beiden erstgutachten in der konsequenz widersprechen, also eines positiv, eines negativ ausfällt. Aber in einem solchen fall sind die amtsgerichte durchaus gehalten, sich auch aufgrund dieser sachlage ein urteil zu bilden, wozu ja die persönliche anhörung dient. Letztere entfällt lediglich bei entsprechenden anträgen nach TSG, wenn diese von auslandsdeutschen eingereicht werden, wie etwa in meinem falle weil die weite anreise als unzumutbar betrachtet wird; hier wird dann nach aktenlage entschieden, also nach dem ergebnis der beiden gutachten und der bewertung eines ggfs. vorliegenden "transsexuellen" lebenslaufs. Als auslandsdeutsche habe ich weiterhin den vorteil, selbst gutachten beibringen zu können, also vorher die gutachter selbst auswählen zu können, bzw. natürlich nur zwei positive gutachten beizubringen: ich könnte ja ganz frei ein drittes beauftragen, falls eines negativ ausfallen sollte. Eine derartige garantie gibt es für inlandsdeutsche halt nicht, weil die gerichte die gutachter beauftragen - wobei sie aber idr den vorschlägen der antragsteller folgen und nicht selbst auswählen und beauftragen. Was in teilen Dunkeldeutschlands ja offenbar anders gehandhabt wird. Nur: das TSG ist halt eindeutig.
danke für Deinen Beitrag. zitiere "Nur: das TSG ist halt eindeutig." -> Stimmt!
Über 3.Gutachter äußerte sich der Justizminister bereits im Februar übrigens ähnlich wie Du!! Dass beauftragte Gutachter über einschlägige Fachkenntnis verfügen müssen, ist auch klar!!
Warum bisher trotzdem keine angemessenen Reaktionen der Vorgesetzten sichtbar wurden ... naja ... siehe obige Vermutungen...
Liebe Grüße Andrea,
die sich an Spanisch, langsam gewöhnt. -> Bin mit Hilfe von memrise schon bei 2500 Wörtern... Jetzt Reclam rote Reihe, Klett Grund & Aufbauwortschatz ...
FÜR: Menschenrechte, eine gelebte demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
Die ganze überflüssige, diskriminierende, unnötig Kosten für Betroffene und die Allgemeinheit verursachende, elendige Gutachterpraxis wird ja auch von offizieller Seite mittlerweile hart kritisiert und gehört längstr abgeschafft.
Dieser Meinung bin nicht nur ich, sondern auch Fachleute, die sich genau mit der Materie auseinandergesetzt haben. Hier in aller Deutlichkeit nachzulesen:
Ich bin längst der Meinung, dass eine Verfassungsbeschwerde gegen die geltende Gutachterpraxis überfällig ist. Eine einfache Dienstaufsichtsbeschwerde wird innerhalb der Behörde - da hab ich so meine ganz persönlichen Erfahrungen - mehr oder weniger abgebügelt nach dem Motto, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Die geltende Gutachterpraxis muss - ebenso wie das gesamte längst nicht mehr zeitgemäße "Transsexuellengesetz" im Abfalleimer der Geschichte entsorgt werden! Viermal hat bislang das BVerfG dieses schreckliche Gesetz abgeändert, weil es gegen die Grundrechte verstößt.
Die Gutachterpraxis kostet den Steuerzahler (so ist es in obigem Gutachten zu lesen) nach Angaben aus dem Jahr 2015 jährlich nahezu 2 Millionen €. Knapp eine Million stecken sich dabei die "Gutachter" in die Taschen. Wofür?
Wie diskriminierend, unwürdig und lächerlich die geltende Gutachterpraxis ist, das kann an anschaulichen Beispielen in dem o.a. Gutachten des Familienministeriums nachgelesen werden.
Warum akzeptieren wir noch, dass selbstherrliche Richter an ominösen Amtsgerichten Beschlüsse fassen, von denen sie im Grunde keine Ahnung haben und die eindeutig gegen das Grundgesetz verstoßen?
In nahezu allen europäischen Ländern, in denen die entsprechende Gesetzgebung geändert wurde, wurde die Gutachterpraxis ersatzlos gestrichen (nachzulesen in dem o. a. Gutachten!)
Ich stimme vollinhaltlich mit dem o.a. Gutachten des Familienministeriums überein: Das Transsexuellengesetz in der jetzigen Verfassung gehört aufgehoben! Die Änderung von Vornamen und Personenstand gehört aus dem Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte entfernt und an die Standesämter übertragen. Zur Änderung des Vornamens und/oder Personenstandes genügt ein facher Antrag an die zuständigen Standesämter. Die geltende Praxis ist verfassungswidrig!
Danke, Manuela! Nun. deiner meinung sind wir hier auch schon lange. Aber warum wird bisher keine eingelegt - würdest du das vorantreiben wollen, damit das BVerfG die geltende praxis endlich als verfassungswidrig anerkennt und abhilfe verlangt? LG, Regina
Der Bundesrat hat die Aufhebung des TSG übrigens letzte Woche beschlossen. Eigentlich erstaunlich dass das kaum Resonanz gezeigt hat. Jetzt muss "nur" noch der Bundestag mitspielen.