Hier eine der ersten Früchte, welche die Trans*lation Task Force getragen hat. Vielen Dank an Naddi Blondi!
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Vergewaltiger in Schweden freigesprochen, da sich sein weibliches Opfer als Transgender erwies
THE GUERRILLA ANGEL REPORT --- Örebro (Schweden) Bezirksrichter Dan Sjöstedt sprach den Vergewaltiger frei, da die Transfrau keine Vagina besaß. Die geplante Vergewaltigung wäre demnach unmöglich durchzuführen gewesen.
Der Angreifer schlug brutal auf das Opfer ein und riss bei einem Versuch sie zu vergewaltigen ihre Hose runter. Ein Zeuge eilte zum Geschehen und griff ein. Die Polizei kam und verhaftete den Angreifer.
Obwohl das Bezirksgericht Örebro davon überzeugt ist, dass der Mann versuchte, die Frau zu vergewaltigen, entschied es, dass es in der Tat eine Frau war, die der Mann zu vergewaltigen versuchte, nicht einen "körperlichen Mann". Und obwohl die Tatsache berücksichtigt wurde, dass das Opfer sich im Rahmen einer geschlechtlichen Angleichung einer Hormontherapie unterzog, entschied das Gericht, dass keine vollendete Vergewaltigung stattfand.
Der Angreifer kann (oder wird) mit einem weit geringeren Vergehen angeklagt werden anstelle der Anklage einer Vergewaltigung; die Übersetzung ist nicht wirklich klar.
Während dies offensichtlich kein guter Präzedenzfall für Transmenschen ist, hoffe ich darauf, dass sich internationale Transgender-Organisationen diesen Zwischenfall ansehen.
Oh mein Gott, ich könnte ja die Motten wieder kriegen ... Wenn ich schon lese, keine vollendete Vergewaltigung , eh hallo gehts noch. Ich hoffe das die im Gericht noch mal wach werden... Lg Kerstin
Sexuelle Nötigung, versuchte Vergewaltigung; wären nur zwei Delikte, die alternativ zur Debatte stünden. Wenn es in Schweden allerdings lediglich als Vergewaltigung gilt, wenn ein Mann eine Frau vergewaltigt, dann sollte sie sich mal überlegen, ob sie ihm nicht einen Baseballschläger mit Anlauf in den A... rammt - müßte sie ja genauso freigesprochen werden, oder?!
Sexuelle Nötigung ist ein strafrechtlicher Sammelbegriff für sexuelle Handlungen, die gegen den Willen des Opfers vorgenommen werden.
So steht es zumindest in Deutschland geschrieben und daß sie wohl kaum Anzeige erstattet hätte, wenn sie damit einverstanden gewesen wäre, dürfte klar sein. Vergewaltigung ist Vergewaltigung, egal ob oral, vaginal oder anal. Wo führt das denn hin, wenn man freigesprochen wird, wenn sich das Ziel der Handlung als etwas Anderes herausstellt, als man dachte?!
Ich werde mir dann mal vornehmen, die Deutsche Bank auszurauben - wenn ich dann zufällig in den Schalterhallen der Postbank landen sollte, bin ich doch auf der sicheren Seite, straffrei auszugehen, nicht wahr?! Ich müßte wohl nur überrascht genug gucken...
Nach dem Originaltext wurde der Angreifer zu 4 Monaten Gefängnis und 15 000 Kronen (etwa 1 731 EUR) Schmerzensgeld wegen Körperverletzung (Misshandlung) verurteilt. Interessant wäre es zu wissen, ob die angegriffene Frau bereits eine Personenstandsänderung (gibt es das in Schweden?) hat.
Sowas kann wohl echt nur mal wieder von Männern kommen..... Ob nun "vollendete" Vergewaltigung oder der Versuch dazu und auch völlig egal wie und an wem, das sollte alles ähnlich hart bestraft werden, weil schwerwiegend für die Opfer!
"Die Normalität ist die schlimmste Erscheinungsform des Wahnsinns."
@Christine: Personenstandsänderung hin oder her; auch Männer können vergewaltigt werden, auch wenn der übliche Fall den Mann auf der Täterseite einordnet. Die Tat als solches bleibt, was sie ist: ein gewaltsamer Übergriff mit sexueller Motivation.
Zitat von Nicole Melanie @Christine: Personenstandsänderung hin oder her; auch Männer können vergewaltigt werden, auch wenn der übliche Fall den Mann auf der Täterseite einordnet. Die Tat als solches bleibt, was sie ist: ein gewaltsamer Übergriff mit sexueller Motivation.
Hallo Nicole, da stimme ich Dir 100%-ig zu, aber es wäre interessant zu wissen, ob das Gericht bei vollzogener Personenstandsänderung anders entschieden hätte.
Zitat von Nicole Melanie @Christine: Personenstandsänderung hin oder her; auch Männer können vergewaltigt werden, auch wenn der übliche Fall den Mann auf der Täterseite einordnet. Die Tat als solches bleibt, was sie ist: ein gewaltsamer Übergriff mit sexueller Motivation.
Hallo Nicole, da stimme ich Dir 100%-ig zu, aber es wäre interessant zu wissen, ob das Gericht bei vollzogener Personenstandsänderung anders entschieden hätte.
LG Christine
Stimmt Christine, das würde mich auch brennend interessieren.
"Eine Verurteilung wegen tateinheitlich begangener versuchter Vergewaltigung gem. §§ 177 , 22 , 23 StGB kam nicht in Betracht. Es kann dahinstehen, ob es sich bei dem Tatopfer nach Durchführung der geschlechtsumwandelnden Operation Mann-zu-Frau und vor Feststellung der Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit durch Beschluß des AG - VormundschaftsGer. - gem. § 8 TSG bereits um eine Frau i.S. des § 177 StGB handelte, da der Angekl. jedenfalls mit H nicht den Beischlaf i.S. des § 177 StGB ausüben konnte. Zwar drang der Angekl. mit seinem Glied in die Neo-Vagina des Tatopfers ein und ging davon aus, er übe damit mit H den Beischlaf aus, jedoch ist ein Beischlaf zwischen einem Mann und einem durch eine geschlechtsumwandelnde Operation zur Frau gewordenen Mann weder vor noch nach Feststellung der Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit möglich."
LG Mannheim, Urteil vom 16.11.1995 - (4) 3 Kls 5/95
Wie man sieht, wird/wurde hierzulande vieles, worüber wir uns im Ausland aufregen, noch übertroffen. Zudem verschweigen hiesige Medien viel. Nur so war es, und ist es oft heute noch, möglich, dass manches Unrecht weitergeht. Im Endeffekt ist nur Aufklärung mit fundierten Informationen erfolgversprechend! Beruflich bekomme ich einiges mit, aber beim Thema "fundierte Kenntnisse" erkenne ich oft meine Grenzen. Daher bitte verzeih, wenn ich Wesentliches (z.B. TSG-Reformvorschlag) erst durch Nachhilfe richtig einordne. Auch einer Mathematikerin fehlt bisweilen die nötige Präzision. Zum Glück gibt es Dich und andere, die exakt erkennen, worauf es ankommt!
Daher nochmals danke für den Beitrag (und auch für Deine heutige Nachhilfe im Netz) ab
FÜR: Menschenrechte, eine gelebte demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
Kann ja wohl nicht wahr sein; wenn ein Mann seinen Schw... irgendjemandem aufdrängt oder 'ihn' sogar unter Gewaltandrohung oder -anwendung in egal welche Körperöffnung des Opfers steckt gegen dessen Willen, gehört das bestraft!
Zitat von Kim ...jedoch ist ein Beischlaf zwischen einem Mann und einem durch eine geschlechtsumwandelnde Operation zur Frau gewordenen Mann weder vor noch nach Feststellung der Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit möglich."
LG Mannheim, Urteil vom 16.11.1995 - (4) 3 Kls 5/95
demnach zu "Urteilen", sind wir -für die Treibtäter, die sich von unserem Erscheinungsbild beirren lassen- vor dem Gesetz "Freiwild", ...und sollten uns schämen, wenn nicht gar bei den Triebtäter entschuldigen. (Familienehre)
kann nur hoffen, dass im Jahr 2012 anders Recht gesprochen wird, wie noch im Jahr 1995!!!
Ihr lacht über mich, weil ich anders bin? ...dann lache ich über euch, weil ihr alle gleich seid!
Ob die Richter das auch noch so sehen würden, wenn ihnen einer..... ihr wisst schon was....
Und ich würde fast die Wette eingehen (nachdem ich Kims Beitrag las), bei einem TM ohne Genital-OP wäre es dann wohl auch keine Vergewaltigung, weil ein Mann "standardmässig" keine Vagina zu besitzen hat....
Lässt mich doch arg zweifeln unsere Justiz, hoffe doch sehr, dass es mittlerweile anders ist als vor 17 Jahren!
"Die Normalität ist die schlimmste Erscheinungsform des Wahnsinns."
Sehr gut analysiert, Sandro! Danke!! Anscheinend sind wir, wie Ilona es so schön ausdrückte, in den Augen einiger nur 'Freiwild', mit dem man umgehen darf, wie man will.... Staaten, die sich aber als zivilisiert bezeichnen wollen, werden nicht vermeiden können, dass Grundrechte dort irgendwann für alle gelten. Denn auch wir sind normaler Teil der Menschheit!
Leider dauert diese Einsicht oft lange:
- Früher gab es bei uns Leibeigene, die nahezu rechtlos waren. - In Australien wurden Ureinwohner ursprünglich 'bejagt' - Wo Sklaverei herrschte, galten Menschen als 'Sachwerte' (Die Grundidee gibt es heute noch 'Kostenfaktor' Mensch etc.)
und es gibt Rückschläge (Rußland etc.) - Zivilisiertes, menschliches Verhalten geht leicht wieder verloren...
FÜR: Menschenrechte, eine gelebte demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
Demnach zu urteilen könnte man als GA-operierte Trans*frau auch regulär keinen Beischlaf mit einem Mann haben - da wird es wohl so einige geben, die dem mit stolzgeschwellter Brust widersprechen können... *diesesgerichtsurteileinfachnurlächerlichfind*