Letztes Jahr schlug die EU-Kommission zwei neue EU-Verordnungen vor, um die Vermögensteilung von Paaren wie persönliche Habseligkeiten und finanzielle Vermögenswerte zu vereinfachen, wenn sie von einem EU-Mitgliedsstaat in einen anderen übersiedeln.
Die Kommission formulierte eine Verordnung für verheiratete Paare und eine für eingetragene Partner. Obgleich sich beide mit Rechtsprechung und anwendbaren Gesetzen befassen, gestattet die erste Verordnung den Ehepartnern ungeachtet ihres Geschlechts die Wahl, unter welchem nationalen Gesetz sie ihre Vermögenswerte miteinander teilen möchten.
Im Gegensatz hierzu erlaubt es die zweite Verordnung den eingetragenen Partnern nicht (ebenfalls ungeachtet ihres Geschlechts), zu wählen, welches Gesetz für die Aufteilung ihrer Vermögenswerte gelten soll.
Zudem habe ein Teil des Vorschlags "möglicherweise problematische Auswirkungen hinsichtlich der Vermeidung von Diskriminierung (Artikel 21)", so die Agentur.
Alexandra Thein MEP, Mitglied der interfraktionellen Arbeitsgruppe zu LGBT-Fragen und Berichterstatterin für die vorgeschlagenen Verordnungen im Parlament, begrüßte die Stellungnahme: "Die Agentur bestätigt unsere Skepsis hinsichtlich des von der Kommission eingeschlagenen Weges. Es gab keinen legitimen rechtlichen Bedarf für zwei getrennte Verordnungen, und die von der Kommission vorgeschlagene unterschiedliche Behandlung ist nicht gerechtfertigt."
Sie schloss: "Ich empfehle nachdrücklich, dass der Rat der Europäischen Union diese Stellungnahme berücksichtigt und zwei Verordnungen annimmt, die sich im Einklang mit der Charta der Grundrechte befinden."
Michael Cashman MEP, Co-Präsident der interfraktionellen Arbeitsgruppe zu LGBT-Fragen, fügte hinzu: "Ich begrüße diese Stellungnahme der FRA sehr. Die parlamentarische Stellungnahme, an der wir im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten arbeiten, enthält exakt die richtigen Korrekturen, damit diese Verordnungen allen Paaren dieselbe Wahl lassen."
Das EU-Parlament wird dem Rat der Europäischen Union nun Empfehlungen unterbreiten. Der Rat ist für die Annahme der Verordnungen verantwortlich.
Deutsche Übersetzung von Sandra-Isabell Trautner mit Erlaubnis der LGBT Intergroup des Europäischen Parlaments. Maßgeblich ist stets der englische Text.