Die Entscheidung des BVerfGs halte ich für falsch und sehe ich als Rückschritt... ABER ... was mich freut, dass sich Mitglieder des Forums in den Kommentaren deutlich äußerten, durch weitere Informationen zur Klärung beitrugen und das Bild abrundeten.
Herzlichen Dank dafür und ganz liebe Grüße Andrea
FÜR: Menschenrechte, eine gelebte demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
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danke für den link! Nun, leider ist der originale antrag nicht verlinkt, nur der beschluss des BVerfG. So, wie sich das gericht aber mit dem antrag auseinandergesetzt zu haben scheint, würde ich im antrag einen verweis auf die rechtspraxis anderer staaten, die eine begutachtung bereits gekippt haben (wenn auch erst wenige in den letzten jahren), auf beschlüsse des EU-parlaments, der WPATH etc. vermisst haben. Unabhängig davon, dass mir hier keinerlei intime fragen gestellt wurden, hätte ich in einem entsprechenden antrag in Dland auch gar nicht darauf abgehoben (die hätten dann ja auch integrativer bestandteil des begutachtungsverfahrens sein müssen, um dagegen mit aussicht auf klageerfolg vorgehen zu können). So finde ich den mir im geiste vorzustellenden antrag der klägerin wohl unglücklich formuliert.
Zitat von Regina WittichSo finde ich den mir im geiste vorzustellenden antrag der klägerin wohl unglücklich formuliert.
Kenne den Antrag leider auch nicht, hörte aber ähnliches um die Ecke auch schon... Wahrscheinlich hast Du Recht. - Trotzdem so, wie lief, ist es ein Rückschritt. Liebe Grüße Andrea
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Das sehe ich nicht ganz so, liebe Andrea: Es muss halt ein antrag an das BVerfG gestellt werden, bestmöglich von einer person, die das verfahren bereits hinter sich hat, dabei möglichst auch grund hat, eine erfahrene diskriminierung als nebenaspekt anzuführen, aber in der hauptsache auf zumindest alle von mir im letzten post genannten punkte in der hauptsache abhebt; diskussionen und beschlüsse aus dem deutschen parlamentarischen raum eingeschlossen, und evtl. auch in anderen europäischen parlamenten anhängige entscheidungen. Es muss sich halt jemand dazu aufraffen.
Andererseits frage ich mich, ob nicht eine feststellungsklage bei einem verwaltungsgericht ausreicht, um die bei Anja aufgetretene problematik zu beseitigen: der beschluss des OLG Rostok ignoriert ja ein deutsches gesetz, nämlich den genannten nachtrag zum mit bezug auf das TSG erweiterten PersStG.
also warten wir mal ab. Vielleicht geht es bald weiter.... Selber klage ich sicher nicht, denn erstens keine Lust, ich engagier mich lieber parteipolitisch, und zweitens war bei mir alles 2008, da hätte ich Probleme, es vernünftig zusammenzubringen. Juristische Zusammenhänge sind auch nicht meine Stärke...
Liebe Grüße Andrea
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