Sicher habt ihr alle den heutigen nachrichten/presse entnehmen können, dass das Bundesverfassungsgericht dem antrag auf eintrag eines dritten geschlechts in die geburtsurkunde bzw. pass usw. nachgekommen ist.
Was noch fehlt, ist eine entsprechende erweiterung der verwaltungsverordnung zum personenstandsgesetz, wie sie auch als folge der aktualisierung des TSG erfolgte. Schließlich geht es um grundrechte, wie das im GG garantierte allgemeine persönlichkeitsrecht, wozu nach der neueren gesetzeslage auch gehört, dass männer halt männer, und frauen halt frauen heiraten dürfen bzw. können; ferner existiert ein grundrechtlich verankertes diskriminierungsverbot. Daraus ließe sich auch zwingend ableiten, dass unsere Anja, wie auch ihre frau, natürlich einen rechtlich begründeten anspruch auf eine neu zu erstellende heiratsurkunde hat. Hier aber müssen direkt betroffene erst einmal den weiteren klageweg über den BGH beschreiten. Was mich wundert, ist, dass dies offenbar in Dland bisher noch nicht geschehen ist.
das postete ich heute morgen auf FB: Persönliche Stellungnahme zur aktuellen Entscheidung des BVerfG "Dritte Geschlechtsoption im Geburtenregister"
Zunächst freue ich mich, dass nun Fakten anerkennt werden und hoffe, dass die schlimmen, menschenrechtswidrigen Eingriffe bei intersexuellen Kindern endlich untersagt werden.
ABER -- Ich bin auch weiter für Selbstbestimmung!! - Auch bei Menschen, die bei Geburt nun zunächst intersexuell zugeordnet werden, darf nicht neues Unrecht entstehen, bzw. muss die Selbstbestimmung gelten!!!
Wenn also eine zunächst als intersexuell zugeordnete Person vom eigenen Bewusstsein her(!) männlich/ bzw. weiblich ist, dann ist sie das!! ! Dieses dritte Geschlecht kann bei erwachsenen Menschen nur für diejenigen gelten, die sich selber(!) dort verorten!
Ich hoffe daher sehr, dass der Gesetzgeber nun nicht neues Unrecht / neue Diskriminierungen schafft, sondern die Menschenrechte aller Bürger bei neuen Gesetzen beachtet (z.B. auch das TSG streicht)!! _________________________________________________________________________
Liebe Grüße Andrea
FÜR: Menschenrechte, eine gelebte demokratische Zivilgesellschaft, die Minderheiten schützt ERGO: Umfassende Bildung für alle, effektive Regeln in Alltag und Netz, eine gut ausgestattete Polizei/Justiz
naja, hier in doitschland passieren scheinbar änderungen halt nur über richtigstellungen des BVG *kopfschüttel*.
das urteil ist - so wie ich das sehe - wahrhaft bahnbrechend. die aussage, dass die bisherige rechtliche binäre ordnung von mann/frau dem grundgesetz widerspricht, weil es für menschen einen positiven geschlechtlichen bezug, der auch rechtlich anerkannt wird, verhindert, ist schon ein hammer. da wird sich jetzt viel ändern müssen - auch ganz praktisch im alltag. z. b. bei so sachen wie der toilettenfrage. ich habe vanja, den*die kläger*in, mal auf einer infoveranstaltung der dritten option getroffen, und vanjas absicht war, den binären zuordnungszwang für einzelpersonen aufzuheben. das ist wohl jetzt gelungen.
ich denke nicht, andrea, dass damit eine fremdbestimmung passieren kann, denn das BVG hat den personenstand an das geschlechtliche selbstverständnis geknüpft. wie die legislative das nun umsetzt ist natürlich ne spannende frage. aber sie kann nun auch nicht hinter das zurückfallen, was das BVG vorgegeben hat. jeder mensch kann nun, wie ich das sehe, seinen personenstand gemäß der eigenen geschlechtlichen selbstidentifikation ändern - es ist nicht an z. b. körperliche befunde oder diagnosen geknüpft, wie ich das sehe. das betrifft - wie ich meine - auch trans*- und nicht-binäre menschen.
dass da das TSG aus einem weiteren grund hinfällig ist, finde ich offensichtlich. die müssen da endlich mal was tun. und es gibt da ja weitere initiativen. der bundesrat hat sich vor nem halben jahr dafür ausgesprochen, dass das TSG neu gefasst wird. und volker beck von den grünen hat im bundestag dazu was laufen. ich denke, irgendwann geht es gar nicht mehr anders.
"Der Mensch ist ein vernunftbegabtes Wesen, das immer dann die Ruhe verliert, wenn von ihm verlangt wird, dass es nach Vernunftgesetzen handeln soll." - Oscar Wilde “Ohne eine Abweichung von der Norm ist kein Fortschritt möglich.”- Frank Zappa "Samstag ist Waschtag." - Sheldon L. Cooper "I had a flashback of something that never existed" - Sara Digitala "Fuck Size Zero" - Carolin Kebekus
Zitat von steffi... jeder mensch kann nun, wie ich das sehe, seinen personenstand gemäß der eigenen geschlechtlichen selbstidentifikation ändern...
Liebe Steffi,
so sehe ich das Urteil des BVerfG im Prinzip auch... ABER, ... damit das aber in der Praxis der Fall ist, muss z.B. das TSG (mit Gutachterzwang etc.) weg. Und auch die Operationen an intersexuellen Kleinkindern müssen aufhören. Und da sind wir halt noch nicht ---> Daher mein Appell auf FB, der hoffentlich gelesen/geteilt wird
Liebe Grüße Andrea
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nach den ganzen Änderungen, die inzwischen eingetreten sind, überlege ich, wieder eine neue (und hoffentlich korrekte) Eheurkunde zu beantragen. Aber der Sturkopf von Standesbeamter wird sicher wieder irgendein neues Argument finden, warum er meinem Begehren nicht entsprechen kann.
Grüße die Anja
WER WILL FINDET WEGE. WER NICHT WILL FINDET GRÜNDE.
er kann sich immer noch auf den beschluss des OLG berufen, und den nachtrag im PStG ignorieren, obgleich das OLG jenen ja nicht als nicht rechtens klassifiziert hat. Den typen kannst du höchstens mit einem rechtsgutachten überzeugen, wenn überhaupt. Es muss halt jemand beim BGH klagen, und falls die klage dort abgewiesen werden sollte (was ich nicht glaube), zum BVerfG gehen... Viel glück! Deine Regina