Soeben hat Human Rights Watch einen Bericht über Menschenrechtsverletzungen an Transidenten in den Niederlanden veröffentlicht. Die Niederlande wurden (wurden, nicht werden!) oft als Vorbild in Europa dargestellt, was die Prozeduren für Transidente betrifft, mittlerweile haben sie aber viel nachzuholen. Der Bericht dokumentiert die Auswirkungen eines Gesetzes aus dem Jahre 1985, nämlich Artikel 28 des Zivilgesetzes, auf das Leben von Transidenten. Die Anforderungen verletzen die Rechte Transidenter auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit und verwehren ihnen die Möglichkeit, ihre eigene Geschlechtsidentität zu definieren.
Das ist eh verwandt. Viele Transidente sind eigtl. intersexuell, da gibt's eine gewisse Dunkelziffer. Und ja, nicht nur die Intersexuellen müssen kämpfen (Intersexualität ist in den Niederlanden vom Gesetz her nicht berücksichtigt, die müssen den Trans*-Weg gehen, um ihr Geschlecht anerkannt zu kriegen, aber viele wollen ihren Körper nicht verstümmeln lassen -- anders als Deutschland hat die Niederlande noch den OP-Zwang).
Aber wir kriegen das schon hin... kommt Zeit, kommt Rat. ILGA-Europe und TGEU wissen Bescheid. Und Maya Posch kommt bestimmt bald in die Medien. Hoffen wir mal, dass es bald besser wird! Wir können übrigens auch die Vereinten Nationen einschalten... hey... das ist ja mal ne richtig gute Idee!...... Da gibt's ganz konkrete Möglichkeiten... Ich mach mal.
Ja, auch Transidente haben zu kämpfen. Ich weiß gar nicht, warum früher alle von den Niederlanden so begeistert waren. Sogar mein Therapeut hatte die Niederlande als Vorbild in Erinnerung und war dann ganz interessiert, als ich ihm was ganz anderes erzählte...
Wegen den Vereinten Nationen hier etwas, was ich in einem anderen Forum gepostet hatte. Ich halte das mit den Niederlanden für eine gute Gelegenheit:
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Es geht um das so genannte "Optional Protocol" der Vereinten Nationen. Deren zuständiges Komitee ist autorisiert, Meldungen und Beschwerden über das Optional Protocol entgegenzunehmen. Das Komitee beklagt sich oft, dass immer noch viel zu wenige von jenem Protokoll Gebrauch machen, obwohl es schon im Jahr 2000 in Kraft getreten ist. Wenn es also um Frauenrechte (und in unserem Fall sehr wohl auch um die Rechte Transidenter) geht, freut sich das Komitee (genauer: das Committee on the Elimination of Discrimination against Women) auf eure Einreichung.
Das Optional Protocol lässt sich dummerweise nicht direkt verlinken (funktioniert nicht bei allen!). Klickt hier auf den alleruntersten Link (Optional Protocol (A/RES/54/4)), am besten in englischer Sprache: http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/protocol/undocs.htm Nun solltet ihr den vollständigen Text des Protokolls vorliegen haben. Die für uns wesentlichen Punkte sind Artikel 2 (Einzel- und Gruppenbeschwerden) und Artikel 8 (Mitteilung schwerer oder systematischer [Menschenrechts-]Verletzungen).
Jede Privatperson oder Vereinigung, so auch die dgti, kann solche Meldungen an die Vereinten Nationen abschicken.
Um eine Beschwerde unter Artikel 2 einzureichen, muss die Einwilligung der Opfer vorliegen oder nachgewiesen werden, warum die Einwilligung nicht beschafft werden kann (z. B. weil das Opfer ermordet wurde oder verschwunden ist).
Um eine Beschwerde unter Artikel 8 einzureichen, muss nachgewiesen werden, dass die Verletzungen systematisch geschehen und größere Gruppen von Menschen betreffen (Frauen, Transidente...).
Als Antwort auf eine Einreichung unter Artikel 8 kann das Komitee (muss aber nicht) eine Delegation von 2 oder mehr Experten in das betreffende Land schicken, die dem Vorfall gründlichst nachgehen und dem Komitee einen Bericht mit konkreten Empfehlungen abliefern. Der Bericht ist natürlich nicht bindend. Der ganze Vorgang mit dem Optional Protocol ist jedoch ein zusätzlicher Druckfaktor und kann sehr hilfreich sein, die Aufmerksamkeit auf Probleme zu lenken, die sonst kaum Beachtung finden würden.