Dänemark ist der erste Staat Europas nach Argentinien, der für Namensänderung/Personenstandsänderung gesetzlich keine Sterilisation und kein psychologisches Testat mehr verlangt. Eine Willenserklärung gegenüber den Behörden reicht aus.
In Deutschland ist das zwar auch Praxis, aber kein Gesetz, und außerdem sind diese üblen Gutachten immer noch Pflicht